Bekannter Umweltschützer gegen Windkraft im Forst: Wald dafür aufzureißen „ist aberwitzig“
https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/windkraft-experte-ist-nicht-gleich-klima-umweltschutz-bayern-91222261.html
Wenn Wälder für Windkraft weichen müssen
https://www.heise.de/tp/features/Wenn-Waelder-fuer-Windkraft-weichen-muessen-6315508.html
Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover (LUH): Windkraftpotential in Deutschland
https://www.mdr.de/wissen/karte-windkraft-potenzial-deutschland-100.html
Green City AG, der geplante Projektierer für die Windräder im Forst steckt in finanziellen Schwierigkeiten:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-green-city-schieflage-1.5495361
https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/windkraft-ebersberger-forst-green-city-energy-landkreis-landrat-91203356.html
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/windpark-ebersberger-forst-green-city-1.5496602
Auch grüne Energie braucht am Ende schwarze Zahlen – Finanzen von Green City AG beleuchtet
https://zukunft-marktschwaben.de/auch-gruene-energie-braucht-am-ende-schwarze-zahlen
Auf der Website, die die Energieagentur als Teil der Informationskampagne erstellt hat, sind Gutachten, Stellungnahmen und Protokolle eingestellt.
Hier ein grober Überblick zur Projekthistorie
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/Projekte/Ebersberger_Forst/die_Projektidee
Standort der Windräder:
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/data/Standortkarten/Greencity_Karte.png
Hier der Link zu allen Stellungnahmen aus der Kreistagssitzung vom 27.01.2020.
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/Projekte/Ebersberger_Forst/Landschaftsschutzgebiet
Hier finden Sie einen Zeitstrahl. Sie klicken dann auf die Jahreszahl, z.B. "2020", 27. Januar 2020 Kreistagsitzung, Abstimmung zum weiteren Vorgehen und finden hier die verschiedenen Stellungnahmen, auch die juristische.
https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/Kreistag_01-2020/5_19_12_19_AL_4_Stellungnahme-1.pdf
Unter "2019" das avifaunistische Gutachten der Firma GFN
https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/gfn%20gutachten/Gutachten_GFN_Endbericht.pdf
Unter "2018" Beschluss des ULV Ausschuss am 03. Mai 2018:
Um gesicherte Grundlagen zu erhalten, ob ein Windpark im Ebersberger Forst überhaupt möglich ist, soll ein ergebnisoffener naturschutzfachlicher Untersuchungsauftrag erteilt werden, der als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen soll (Einleitung eines Änderungsverfahrens zur Zonierung der Ebersberger Forstes ausschließlich zur Nutzung der Windenergie oder Abbruch der Planung).
…auch die Stellungnahmen der uNB und des Klimaschutzmanagers
https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/2018-05-Stellungnahme_uNB.pdf
https://windenergie.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/2018-05-Stellungnahme_KSM-1.pdf
Weiter unten findet man mit Klick auf die Jahreszahlen weitere Gutachten.
Dieser Link bestätigt, dass pro Windrad 1 Hektar Wald gerodet wird (Seit 5 und 6).
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/data/dokumente/Trinkwasserschutz_bei_Planung_u_Errichtung_von_WEA.pdf
vertragliche Vereinbarung mit BaySF – Begrenzung auf 5 WKA
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/News/2247/Vertragliche-Begrenzung-auf-fnf-Windrder
Faktenhandbuch
https://www.windenergie-landkreis-ebersberg.de/data/dokumente/buergerentscheid/2021-04-20-Faktenhandbuch_Windenergie_Print_DINA4_59Seiten.pdf
hydrogeologische Stellungnahme
https://www.windenergie-landkreis-muenchen.de/data/dokumente/gutachten_stellungnahmen_forst-ebe/Trinkwasserversorgung-Windpark_002.pdf
Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst e.V., Forstweg 6, 85614 KirchseeonHerrn LandratRobert Niedergesäß
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Offener Brief Kirchseeon, den 08.12.2020
Ratsbegehren verschieben – EugH-Urteil abwarten
Sehr geehrter Herr Landrat Niedergesäß,
am EuGH ist derzeit ein Verfahren anhängig, in dem es um die Pflicht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) geht, auch wenn ein Landschaftsschutzgebiet nur teilweise aufgehoben werden soll. Danach müsste der Landkreis Ebersberg die Auswirkungen der Windkraftanlagen auf das übrige Landschaftsschutzgebiet vorab vertieft prüfen.
So hat zum Beispiel Ihr Erdinger Kollege Martin Bayerstorfer alle geplanten Teilaufhebungen von Landschaftsschutzgebieten auf Anraten des bayerischen Umweltministeriums auf Eis gelegt.
Das milliardenteure Maut-Desaster von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zeigt, was passiert, wenn man ein anstehendes EuGH-Urteil einfach ignoriert!
Ein ähnliches Fiasko lässt sich nur vermeiden, wenn das geplante Ratsbegehren bis zur Entscheidung des EuGHs ausgesetzt wird. Eine SUP liefert wichtige Hinweise auf die Auswirkungen der WKAs auf die angrenzenden Gebiete, insbesondere auf das sehr nah gelegene FFH-Gebiet am Südrand des Waldes. Wollen Sie diese für eine Abstimmung wesentlichen Erkenntnisse der Landkreisbevölkerung vorenthalten und stattdessen suggerieren, es handle sich beim Bau fünf riesiger Industrieanlagen um einen kleinen chirurgischen Eingriff ohne Konsequenzen für den Rest des Waldes? Die Erfahrung lehrt jedenfalls, dass der erste Eingriff in ein intaktes Ökosystem meist der Anfang vom Ende desselbigen ist.
Nach jetzigem Stand werden das bisherige Vorgehen und die derzeitigen Pläne einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Angesichts einbrechender Gewerbesteuern, dem Sparkassenkauf-Desaster und den Nachzahlungen wegen Briefkastenfirmen im Ebersberger Forst, sollte kein zusätzliches
Millionengrab geschaufelt werden.
Sie haben Ihr Wort gegeben, dass weitere Planungen für Windkraftanlagen im Ebersberger Forst unterbleiben, falls sich das 100.000 Euro teure Umweltgutachten gegen eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst ausspricht. Entgegen Ihrer Zusage wollen Sie nun am 16. Mai 2021 dennoch ein aufwändiges Ratsbegehren abhalten und stellen der Energieagentur Ebersberg-München für eine Informationskampagne 64.000 Euro zur Verfügung.
„Windkraft ist unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende, richtet sich die Agentur auf ihrer Website an kommunale Mandatsträger. Da könnten Sie genauso gut das Unternehmen Tönnies beauftragen, objektiv über das Tierwohl in der Fleischindustrie aufzuklären.
Wir bitten Sie deshalb nachdrücklich, Ihr bisheriges Vorgehen zu überdenken, unsere Argumente sorgsam
zu wägen und uns folgende Fragen zu beantworten:
- Liegt dem Landkreis Ebersberg ebenfalls eine Empfehlung des bayerischen Umweltministeriums vor, Teilaufhebungen von Landschaftsschutzgebieten auszusetzen?
- Werden Sie die Bevölkerung vor einem Ratsbegehren ausführlich und objektiv über die Ergebnisse einer Strategischen Umweltprüfung informieren, falls diese erforderlich ist?
- Über welche Expertise in den Bereichen Artenvielfalt und Naturschutz verfügt die beauftragte Windenergie-Lobby-Agentur, um kompetent und sachlich über die Nachteile von WKAs in ökologisch sensiblen Gebieten zu berichten?
Noch ist es nicht zu spät, aus eigenen und den Fehlern des Bundesverkehrsministers zu lernen!
Beenden Sie Ihren Versuch, den windarmen aber artenreichen Ebersberger Forst zu zerstören. Oder folgen Sie zumindest dem Beispiel der Nachbarlandkreise, legen Sie das Ratsbegehren zur Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebiets Ebersberger Forst auf Eis, und warten Sie ab, bis der EuGH sein Urteil gefällt hat.
Wir freuen uns auf Ihre Antworten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Kerstin Mertens Veronika Schantz
1.Vorsitzende 2.Vorsitzende